Der Verband nationaler und internationaler Immobilienagenturen (ABINI) hat sich gegen den Vorschlag der spanischen Regierung unter Pedro Sánchez ausgesprochen, den Erwerb von Wohnimmobilien für nicht-wohnwirtschaftliche Zwecke in Regionen wie den Kanarischen Inseln zu beschränken, um die Preise zu dämpfen und jungen Menschen und benachteiligten Gruppen den Zugang zu Wohnraum zu erleichtern.
ABINI hält dies für eine interventionistische Maßnahme, die nicht die tatsächlichen Ursachen für die Verteuerung des Immobilienmarktes angeht und sowohl für die Wirtschaft als auch für das Vertrauen der Investoren kontraproduktive Auswirkungen haben kann.
Der Präsident von ABINI, Dani Arenas, hat darauf hingewiesen, dass „die Beschränkung des Erwerbs von Wohnraum das Problem des Zugangs nicht lösen wird, wenn das Angebot nicht effektiv erhöht wird. Die Verteuerung des Marktes ist hauptsächlich auf den Mangel an verfügbarem Bauland, die Langsamkeit der Stadtplanungsprozesse und das Fehlen einer nachhaltigen Wohnungspolitik zurückzuführen“.
Arenas warnte außerdem davor, dass solche Initiativen „eine besorgniserregende Rechtsunsicherheit mit sich bringen und eine negative Botschaft für Investitionen in Gebieten vermitteln, die aufgrund ihrer Insellage und Fragmentierung bereits erhebliche strukturelle Einschränkungen aufweisen“. Seiner Meinung nach „wird die Bestrafung bestimmter Nutzungen oder Käuferprofile nicht nur nicht zu einer Verbilligung von Wohnraum führen, sondern kann auch die Immobilienaktivität bremsen, die Beschäftigung beeinträchtigen und das Angebot mittel- und langfristig verringern“.
Der Verband betont, dass es „ein vereinfachender Ansatz ist, das Wohnungsproblem ausschließlich mit der Nachfrage in Verbindung zu bringen, da dadurch die über Jahre hinweg angehäuften politischen Verantwortlichkeiten wie mangelnde Stadtplanung, unzureichende Förderung des sozialen Wohnungsbaus oder übermäßige Verwaltungsbürokratie außer Acht gelassen werden“.
In diesem Zusammenhang hat Dani Arenas betont, dass „die Einführung von Kaufbeschränkungen aufgrund von Kriterien der Nutzung oder Herkunft einen gefährlichen Präzedenzfall schafft, der mit den Grundsätzen der Marktfreiheit, Rechtssicherheit und des Vertrauens der Investoren, die im Bereich der Europäischen Union gelten sollten, kaum vereinbar ist“.
ABINI betont, dass die Lösung des Problems des Zugangs zu Wohnraum strukturelle Maßnahmen erfordert, wie die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, die Freigabe von Bauland, die Förderung öffentlich-privater Partnerschaften und eine tatsächliche Erhöhung des Angebots an erschwinglichem Wohnraum. „Ohne diese Maßnahmen werden alle Beschränkungen lediglich kosmetischer Natur und von zweifelhafter sozialer Wirksamkeit sein“, schlussfolgerte Arenas.



